Am 18. Mai 1990 wurde durch die Finanzminister der beiden deutschen Staaten, Theodor Waigel (BRD) und Walter Romberg (DDR), der Vertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion unterzeichnet. Dieser Staatsvertrag trat dann am 1. Juli desselben Jahres inkraft. Am Tag der Unterzeichnung sagte der damalige DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière: »Keinem DDR-Bürger wird es schlechter gehen als bisher. Im Gegenteil!«. Die Abbildung zeigt eine Ausgabe der Zeitung »Junge Welt« vom 30. Juni/1. Juli 1990.
Einen erheblichen Einfluss auf die DDR-Bürgerinnen und -Bürger hatte die Währungsunion. Ab Juli galt die Deutsche Mark als alleiniges Zahlungsmittel und die Deutsche Bundesbank mit Sitz in Frankfurt am Main war ab Mitte 1990 als Währungs- und Notenbank für beide deutschen Staaten zuständig. Die Umtauschkurse waren gestaffelt: Menschen über 60 Jahre durften 6.000 Mark, Menschen unter 60 Jahre 4.000 Mark und Kinder bis 14 Jahre insgesamt 2.000 Mark im Verhältnis 1:1 umtauschen. Alle Wertguthaben darüber hinaus wurden im Wechselkurs von 2:1 umgetauscht beziehungsweise umgerechnet.
Die bestehende Soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik als wirtschaftspolitische Grundlage bildete den Kern der Wirtschaftsunion. Die Soziale Marktwirtschaft zeichnet sich durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen aus. Damit stand diese Form der Wirtschaft im Gegensatz zu der bis dahin bestehenden Planwirtschaft in der DDR. Durch die am 1. März 1990 gegründete »Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums« (kurz Treuhand) wurden die ostdeutschen Betriebe ab Juli 1990 sukzessive privatisiert.
Die sozialen Gegebenheiten wurden nach dem Vorbild der Bundesrepublik umstrukturiert. Dazu gehörte beispielsweise die Aufsplittung der in der DDR bestehenden Sozialversicherung in die jeweils einzelnen Versicherungssparten Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Ab Juli wurde in der DDR nach dem bundesdeutschen Arbeitsrecht gearbeitet, was beispielsweise das Streikrecht, die Tarifautonomie, den Kündigungsschutz oder die Koalitionsfreiheit beinhaltete. Dafür waren Änderungen beziehungsweise Anpassungen des bis dato bestehenden Arbeitsrechts notwendig. Ebenso gab es eine Anpassung an das bundesdeutsche Gesundheitswesen.