Ordnungsstrafverfügung für das Betreten der Staatsgrenze ohne Genehmigung
Ordnungsstrafverfügung für das Betreten der Staatsgrenze ohne Genehmigung
Ordnungwidrigkeit: "Betreten des Gebietes der Staastgrenze der DDR, ohne Besitz einer erforderlichen Genehmigung"
Angesetzte Geldstrafe: 30,75 Mark
Strafzettel zeigt Personalien, die Dienststelle und den Ort der Zahlung.
Inventarnummer 1024121
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