Ordnungsstrafverfügung für das Betreten der Staatsgrenze ohne Genehmigung

Ordnungsstrafverfügung für das Betreten der Staatsgrenze ohne Genehmigung

Ordnungwidrigkeit: "Betreten des Gebietes der Staastgrenze der DDR, ohne Besitz einer erforderlichen Genehmigung"
Angesetzte Geldstrafe: 30,75 Mark
Strafzettel zeigt Personalien, die Dienststelle und den Ort der Zahlung.

Inventarnummer 1024121

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