Spielerlaubnis für nebenberuflich tätige Amateurtanzmusiker, Berufsmusiker und Kapellensänger von Stefan Halm, der als Gitarrist in der Thrash Metal-Band "Panther" spielte. Das Doklument wurde von der Abteilung Kultur des Rats der Stadt Halle am 8. Juni 1988 ausgestellt und war offiziell bis zum 31. Dezember 1989 gültig. Der Gittarist wurde in die Sonderstufe eingruppiert und konnte 8,50 M pro Stunde für einen Auftritt verlangen.
Musiker*innen bentötigten für öffentliche Auftritte, wie Konzerte, Festivals und ähnliche Veranstaltungen in der DDR eine Spielerlaubnis, die von den Betroffenen meist als "Pappe" bezeichnet wurde. Diese Regelung galt für den Profi- sowie den Amateurbereich. Die Erlaubnis konnte jederzeit von den Behörden eingezogen werden, was einem Auftrittsverbot in der DDR gleich kam.
Grundlage für die Vergabe der "Pappen" war die Honorarordnung Unterhaltungskunst vom 21. Juni 1971 (Gesetzblatt der DDR, 12.7.1971).
Inventarnummer 1024766