Arbeitsverträge von Kameramann Frank Eckert

Arbeitsverträge von Kameramann Frank Eckert

in chronologischer Reihenfolge:

1 x Einstellungsbestätigung im DFF, Studio Halle als Kamerahilfe, ausgestellt am 2.4.1966 von Falk (Direktor des Studios Halle) und Schneeweiß (Leiter Abteilung Arbeit)

2 x Änderungsvertrag:
1. zwischen dem Staatlichen Komitee für Fernsehen und Frank Eckert, ausgestellt am 13.5.1969 von Fellenberg (Studiodirektor) und Schneeweiß (stellvertretender Leiter Abteilung Arbeit)
2. zwischen dem Fernsehen der DDR und Frank Eckert, ausgestellt am 12.3.1974 von Lockhoff (HA-Leiter) und Bodner (Leiter Abteilung Arbeit und Löhne)

1 x Aufhebungsvertrag zwischen Frank Eckert und dem Fernsehen der DDR, ausgestellt am 9.1.1981 vom DDR Fernsehen

1 x Arbeitsvetrag zwischen dem Fernsehen der DDR und Frank Eckert, beginnend am 1.7.1981, ausgestellt am 24.6.1981 von der Abteilung Arbeit, dazu 1 x S/W-Kopie in größerem Format vorhanden

1 x Arbeitsvertrag zwischen der Einrichtung gemäß Artikel 36 Einigungsvertrag - Bereich DFF - und Frank Eckert, ausgestellt am 21.6.1991, eine Doppelseite

Inventarnummer 1017061

Ansichten

Alle Bildrechte vorbehalten. Wir gewähren Ihnen die Bildnutzung ausschließlich für die Berichterstattung über das DDR Museum und gegen Übersendung eines Belegexemplares an das DDR Museum. Jegliche andere Nutzung ist vorher in der Direktion zu beantragen. Verstöße werden geahndet.

Ähnliche Objekte