DDR-Geschichte

Die Verfassung der DDR im Wandel der Zeit

(05.01.2017)

Zeit ihres Bestehens hatte die Deutsche Demokratische Republik insgesamt drei gültige Verfassungen. Die ursprüngliche Verfassung stammt aus dem Gründungsjahr der DDR (1949) und enthält insgesamt 144 Artikel. Aufgrund der realpolitischen Entwicklung der 1950er und 1960er Jahre (u.a. Auflösung der Länder, Bildung von Bezirken, Mauerbau, Kalter Krieg etc.) war eine Überarbeitung der Verfassung unumgänglich.

Im Februar 1968 wurde den DDR-Bürgern der überarbeitete Entwurf einer neuen Verfassung vorgelegt, im April des gleichen Jahres durften stimmberechtigte Bürger darüber abstimmen. Insgesamt stimmten laut offiziellen Angaben 96,37% der Bürger für die neue Verfassung, lediglich 3,4% stimmten dagegen. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Wahlergebnissen von 99 und mehr Prozent Zustimmung, lehnten demnach ungewöhnlich viele Bürger den neuen Entwurf ab. Der Vorgang des Volksentscheides war übrigens einzigartig in der DDR-Geschichte und wurde aus der erneuerten Verfassung von 1968 gestrichen. Inhaltlich wurde weiterhin der Führungsanspruch der SED und die „Internationale Solidarität“ mit der Sowjetunion manifestiert. Sprach man in der ursprünglichen Verfassung von 1949 noch von Deutschland als „unteilbare Republik“, so heißt es in Artikel 8 der neuen Version man strebe die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an. Der Wunsch der Gründerjahre, eine gesamtdeutschen Verfassung zu etablieren, ist dem Pragmatismus und der politischen Entwicklung zur Zweistaatlichkeit gewichen. 

Zum 25. Republikgeburtstag am 7. Oktober 1974 trat dann die dritte Version der Verfassung inkraft. Die Abkehr der Bestrebungen zur Wiedervereinigung beider deutscher Staaten fand Eingang in den Gesetzestext. So heißt es unter Artikel 6 „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens. Die Deutsche Demokratische Republik ist untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft. Sie trägt getreu den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zu ihrer Stärkung bei, pflegt und entwickelt die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft.“

Im Zuge der turbulenten Ereignisse des Herbstes 1989 wurde die bestehende Verfassung des Jahres 1974 zum 1. Dezember 1989 geändert. Unter anderem wurde der Führungsanspruch der SED entfernt. Anfang 1990 erarbeiteten Vertreter des Runden Tisches gar einen erneuerten Verfassungsentwurf der sich stark am in der Bundesrepublik geltenden Grundgesetz orientierte. Diese Verfassungsentwürfe wurden dann vom Staatsverlag der DDR gedruckt und eins dieser raren Exemplare aus dem April 1990 fand vor ein paar Tagen Eingang in unsere Objektsammlung. Das Cover ziert neben den deutschen Nationalfarben ein Logo der DDR-Friedensbewegung „Schwerter zu Pflugscharen“. Aufgrund der politischen Entwicklung nach den Märzwahlen 1990 und der sich abzeichnenden Wiedervereinigung, wurde allerdings auf die Einführung einer komplett neuen Verfassung verzichtet. Mitte Juni 1990 trat stattdessen, ergänzend zur Verfassung von 1974, ein  Verfassungsgrundsätzegesetz in Kraft. Ab 3. Oktober 1990 war dann das Grundgesetz für beide nun wiedervereinigte Teile Deutschlands bindend.


 

Mehr zum Thema