Das Tragen von Ehrenwaffen in Deutschland geht auf militärische Traditionen der preußischen Armee zurück. Bei den Streitkräften der DDR wurde der Ehrendolch 1961 eingeführt und bis zu deren Auflösung 1990 getragen. Ausschließlich Offizieren, Generälen und Admiralen der Nationalen Volksarmee (NVA), der Grenztruppen und des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) war es gestattet, solche prachtvollen Ehrenwaffen als Teil ihrer Uniform zu führen. Der Ehrendolch wurde zur Paradeuniform und zur Galauniform zu feierlichen Anlässen angelegt. An der roten Unterlage des beiliegenden „Gehänges“ lässt sich unser Exponat entweder einem General der Landstreitkräfte oder der Generalität des „Ministeriums für Staatssicherheit“ zuordnen. Für normale Offiziersdienstgrade gab es eine einfachere Version als den hier zu sehenden Dolch für Generäle. Der Knauf der stumpfen Blankwaffe ist mit dem Staatswappen der DDR verziert. Hergestellt wurden die Repräsentationswaffen exklusiv in der Produktionsgenossenschaft des Handwerks (PGH) Messerschmiede Mühlhausen in Thüringen.